Die Mitglieder der Gesellschaft für Erb- und Familienrecht e.V. sind in diesen Rechtsgebieten spezialisierte Anwälte. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, interessierte Bevölkerungskreise über aktuelle und praxisrelevante Probleme und Fragen aus dem Erbrecht sowie dem Familienrecht zu informieren.
 
Hierzu finden an verschiedenen Orten Veranstaltungen und Gesprächsforen statt. Dort soll über aktuelle Probleme, deren Lösung, aber auch die Vertragsgestaltung im Bereich des Erbrechts sowie des Familienrechts informiert und aufgeklärt werden.
 
Die Gebiete des Erbrechts und des Familienrechts sind in vielfältigerer Weise miteinander verbunden. Häufig müssen zudem auch Fragen des Gesellschaftsrechts bei einer Beratung mit berücksichtigt werden. Diese drei Rechtsgebiete gehören zu den kompliziertesten und schwierigsten des bürgerlichen Rechts und sind daher für den Laien oft nur schwer zu überblicken.
 
Auch das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Wirtschaftsrecht müssen sehr oft im Zusammenhang mit familien- und erbrechtlichen Regelungen beachtet werden.
Schließlich sind alle diese Rechtsgebiete auch einem ständigen Wandel durch die Vorgaben des europäischen Rechtssystems unterworfen.
 

Die beteiligten Rechtsanwälte haben es sich als Spezialisten auf dem Gebiet des Erbrechts und des Familienrechts zum Ziel gesetzt, im Dienst der Allgemeinheit Aufklärung zu leisten und hier ein ansprechendes Informationsangebot zu unterbreiten.